Allgemeine Vertragsbedingungen

Die nachfolgenden, bei der Buchung durch Sie anerkannten allgemeinen Vertragsbedingungen, regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen als Mieter und der Ferienwohnungsvermietung Albert, Rathausstraße 26, 98544 Zella-Mehlis als Vermieter.

Lesen Sie diese deshalb sorgfältig durch !

§ 1 Allgemeines
Die von Ihnen gemietete Ferienwohnung ist Eigentum der Familie Albert. Alle im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Rechtsgeschäfte werden von Familie Albert abgewickelt. Ausgenommen davon sind Rechtsgeschäfte, die der Mieter mit unseren Servicedienstleistern auf eigene Rechnung eingeht.

§ 2 Buchung und Buchungsbestätigung
Mit Ihrer Anmeldung  bieten Sie dem Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Ihre Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch Sie, auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie, wie für Ihre eigenen Verpflichtungen, einstehen. Der Mietvertrag tritt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung in Kraft. Sollte Ihnen die Buchungsbestätigung nicht innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Anzahlung vorliegen, wenden Sie sich bitte unverzüglich an den Vermieter. Fernmündliche Mietverträge gelten für beide Parteien, wenn der Zeitraum zwischen Buchung und Anreise weniger als 7 Tage beträgt und keine andere Möglichkeit der Bestätigung besteht.

§ 3 Zahlung
Bei Erhalt der Reservierungsbestätigung, die zugleich Rechnung ist, werden 20 % des Gesamtmietpreises als Anzahlung zum angegebenen Termin fällig. Der Restbetrag muss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt, ohne nochmalige Aufforderung beim Vermieter eingegangen sein. Bei Buchungen innerhalb der 30-tägigen Frist wird der Gesamtbetrag sofort fällig.

§ 4 Nebenkosten / Kurtaxe
Die Nebenkosten für Wasser, Strom und Heizung sowie die Nutzung des PKW-Stellplatzes Nummer 24  sind im Mietpreis enthalten. Bettwäsche und Handtücher sind selbst mitzubringen, oder auf eigene Rechnung bei unserem Servicedienstleister auszuleihen. Die Kurtaxe wird von der Gemeinde Glowe erhoben und muss vor Ort gezahlt werden, bzw. wird bei der Buchung mit eingezogen. Die Endreinigung und die Schlüsselübergabe werden separat als Pauschale berechnet.

 

§ 5 Ersatzmieter
Bis zum Mietbeginn kann sich jeder Mieter durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er dies dem Vermieter rechtzeitig mitteilt. Der Vermieter kann jedoch dem Wechsel der Person des Mieters widersprechen, wenn der Dritte den gesetzlichen bzw. behördlichen Vorschriften entgegensteht.

§ 6 Rücktritt
Sie können jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Treten Sie vom Mietvertrag zurück, können wir für die angemietete Ferienwohnung eine angemessene Entschädigung laut folgender Rücktrittsgebührentabelle verlangen.

bis 90 Tage vor Mietbeginn

10% des Gesamtmietpreises jedoch mind. 50,- Euro

bis 45 Tage vor Mietbeginn

50% des Gesamtmietpreises

bis 21 Tage vor Mietbeginn bzw. Nichterscheinen

80% des Gesamtmietpreises

§ 7 Versicherungen
In unseren Leistungen sind keine Versicherungen enthalten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ( RRV ).

§ 8 Haustiere
Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.

§ 9 Rauchen / offenes Feuer
Innerhalb der Wohnung ist das Rauchen und offenes Feuer verboten.

§ 10 Aufhebung des Mietvertrages
Wird die Erfüllung des Mietvertrages infolge höherer Gewalt, wie beispielsweise Naturkatastrophen, innere Unruhen oder Krieg, unmittelbar und konkret erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können wir von dem Mietvertrag zurücktreten.

§ 11 Daten
Der Vermieter ist berechtigt, alle personenbezogenen Daten seiner Mieter auf Datenträgern zu speichern. Eine Weitergabe der Daten an unbeteiligte Dritte ist ausgeschlossen.

§ 12 Baulärm / Baustelle
Sollte es unvorhersehbar in unmittelbarer Nähe der Ferienwohnung zu Beeinträchtigungen durch Baustellen- oder Baulärm kommen, wird der Mieter unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bestehen nicht. Der Vermieter ist gehalten, die Störungen nach Treu und Glauben für den Mieter in einem angemessenen Umfang zu halten.

§ 13 Reklamation
Trotz aller Bemühungen sind eventuelle Reklamationen leider nicht auszuschließen. Diese müssen unverzüglich an den Vermieter weitergeleitet werden. Sollte das Problem in einer angemessenen Frist nicht gelöst worden sein, können Sie entsprechende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages gegenüber dem Vermieter geltend machen. Der Defekt eines Elektrogerätes steht der vertragsgemäßen Erfüllung nicht entgegen. Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung verfallen nach 6 Monaten. Die 6-monatige Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Mietverhältnis enden sollte.

§ 14 Allgemeine Verpflichtungen / Hausordnung
Alle Mieter sind gehalten, sich nach der jeweils geltenden Hausordnung zu richten. Das übertreten dieser Hausordnung kann einen Verweis aus der Ferienwohnung nach sich ziehen, ohne dass der Mietpreis ganz oder teilweise erstattet wird. Während des Aufenthaltes ist jeder Mieter verpflichtet, die Ferienwohnung selbst sauber zu halten und seinen Müll in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Außerdem müssen alle Gegenstände, die während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhanden gekommen sind, ausgenommen normaler Verschleiß, vom Mieter ersetzt werden. Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die während seiner Mietdauer entstanden sind, unserem Servicedienstleiter zu melden. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist, dass ihn oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft. Der anmeldende Mieter haftet persönlich für alle Mitreisenden.

§ 15 Ankunft / Abreise
Bei Ihrer Ankunft erhalten Sie bei unserem Servicedienstleister eine Einweisung und Ihren Wohnungsschlüssel.
Bei der Abreise erfolgt durch unseren Servicedienstleister eine Abnahme der Ferienwohnung und eine Übernahme der Wohnungsschlüssel. Anreise ist erst ab 16.00 Uhr möglich. Sollten Sie später als 18.00 Uhr anreisen, rufen Sie bitte vorher bei unseren Servicedienstleister an. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Ferienwohnung am Abreisetag bis 10.00 Uhr ( morgens ) zu räumen ist. Eine gründliche Reinigung erfordert Zeit. Sie können sich jedoch vor der Abreise gern mit  unseren Servicedienstleister  in Verbindung setzen, ob der Auszug zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.

§ 16 Schlüsselverlust
Bei Schlüsselverlust fallen Kosten für die erforderliche Ersatzbeschaffung der kompletten Schließanlage an.

§ 17 Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für beide Parteien das Amtsgericht Suhl.

§ 18 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge.